Das Verwaltungsgericht München weist eine Klage der AfD ab. Die Partei gibt sich nicht einmal überrascht. Innenminister Herrmann will künftig 'auch auf Staatsdiener ein besonderes Auge werfen'.
Gericht erlaubt Beobachtung der bayerischen AfD – und geht noch weiterDas Verwaltungsgericht München weist eine Klage der AfD ab. Die Partei gibt sich nicht einmal überrascht. Innenminister Herrmann will künftig "auch auf Staatsdiener ein besonderes Auge werfen".
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