Gericht: Facebook muss bei Rechtsverstößen auch ähnliche Inhalte löschen

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Gericht: Facebook muss bei Rechtsverstößen auch ähnliche Inhalte löschen Facebook Künast

Bisher hatte die deutsche Rechtssprechung in solchen Fällen in der Regel nur Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung eines bestimmten Postings unter einer konkreten Adresse festgestellt. Plattformbetreiber wie Meta waren so nur gezwungen, diese eine Posting zu löschen. Damit blieb es den Betroffenen überlassen, weitere Kopien oder inhaltsgleiche Postings selbst aufzuspüren und erneut löschen zu lassen.

Zwar müsse ein Diensteanbieter nicht grundsätzlich alle eingestellten Beiträge ohne einen Hinweis auf eine eventuelle Rechtsverletzung prüfen, betont das Gericht.

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