Das Filmen eines Polizisten während einer Verkehrskontrolle hat einem Beifahrer eine saftige Geldstrafe eingebracht. Denn das Landgericht Hanau entschied in dem Fall nun, dass die Aufnahme nicht legal war. Ganz einig waren sich die Richter dabei allerdings nicht.
im vergangenen Jahr ein Auto, das ohne erkennbaren Grund gehupt hatte. Während der Kontrolle fing der Beifahrer an, die Situation und insbesondere den Polizeibeamten mit seinem Smartphone zu filmen. Was zunächst wie eine harmlose Aktion aussah, führte zu rechtlichen Konsequenzen. Wie unter anderemberichtet, verurteilte das Landgericht Hanau den Mann wegen Verstoßes gegen Paragraf 201 des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe.
Bevor der Beifahrer jedoch sein Smartphone zückte und mit dem Filmen anfing, schaltete einer der Beamten seine Bodycam an, da sich ein verbaler Streit zwischen den Insassen des Autos und der Polizei anbahnte. Eine andere Kammer des gleichen Gerichts vertrat daher eine andere Meinung und argumentiert, dass die Situation durch die von dem Beamten eingeschaltete Bodycam ohnehin nicht mehr vertraulich war.
Die große Strafkammer des Landgerichts Hanaus entschied schließlich, dass die Handyaufnahme des Beifahrers nicht erlaubt war. Grund hierfür war vor allem die Aufzeichnung des Tons, die ohne vorherige Zustimmung des Beamten stattfand. Die Kameraaufnahmen der Bodycam von Polizisten hingegen lässt der Gesetzgeber zu. Behörden dürfen diese aber nur für bestimmte Zwecke verwenden.
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