In Tschechien will ein Mann auf seinem Personalausweis-Foto die Mundwinkel nach oben ziehen. Denn er gehört der «Kirche des Lächelns» an. Das Verfassungsgericht zeigt sich unbeeindruckt.
Ein freundliches Lächeln bleibt auf den Fotos für Pass und Personalausweis in Tschechien weiter verboten. Das Verfassungsgericht in Brünn wies die Klage eines Mannes als unbegründet ab, der sich geweigert hatte, einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen. Der Kläger berief sich dabei auf religiöse Gründe. Der Fall nahm seinen Lauf, als der Mann vor einiger Zeit bei der Stadtverwaltung in Prag einen Personalausweis beantragte.
Richter sehen keine Einschränkung der Religionsfreiheit Die Verfassungsrichter entschieden nun als letzte Instanz, dass das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht eingeschränkt worden sei. Die Forderung nach einem neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund ergebe sich aus EU-Vorgaben, um eine sichere Identifikation der Person zu gewährleisten. Entsprechende Bestimmungen gelten auch in Deutschland.
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