Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung effektive Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele für saubere Luft. Nun gibt es eine Entscheidung.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - Es war nicht die erste Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. - Foto: Paul Zinken/dpa
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter.
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