Eine Grundschullehrerin muss vielleicht doch nicht nach Gelsenkirchen. Die Eilentscheidung des Gerichts hat Signalwirkung: Darin kritisieren die Richter das Verfahren zu den vielen Abordnungen von Lehrern aus dem Münsterland nämlich grundsätzlich.
Eine Grundschullehrerin muss vielleicht doch nicht nach Gelsenkirchen. Die Eilentscheidung des Gericht s hat Signalwirkung: Darin kritisieren die Richter das Verfahren zu den vielen Abordnung en von Lehrern aus dem Münsterland nämlich grundsätzlich.hat per Eilentscheidung die ersten Abordnung en von Lehrkräften gestoppt.
Das Gericht kritisiert in seinen Beschlüssen die Auswahlverfahren, mit denen die Schulen unter der Regie der Bezirksregierung Münster Kandidaten für Abordnungen benannt haben. Grundsätzlich kämen eine Vielzahl von Grundschullehrkräften dafür in Frage, heißt es. Die Bezirksregierung wäre verpflichtet gewesen, „eine auf gleichmäßigen Maßstäben beruhende Ermessensentscheidung unter dieser Vielzahl von Grundschullehrern zu treffen“.
Vergleichbares sei in dem Beschluss betreffend die Abordnung eines Gymnasiallehrers ausgeführt worden, teilte das Gericht weiter mit. Ebenso war offenbar nicht deutlich, wie überhaupt festgelegt wurde, welche Gymnasien wie viele Lehrer abgeben sollten.Insgesamt schickt die Bezirksregierung Münster in diesem Jahr 137 Grundschullehrkräfte aus Münster und Umgebung für die Dauer von zwei Jahren an unterversorgte Standorte in anderen Regionen.
Gegen die Abordnungsverfügungen haben etwa ein Dutzend Lehrkräfte beim Verwaltungsgericht Münster Klage erhoben und Eilanträge gestellt. Die beiden ersten Eilanträge hatten nunmehr Erfolg. Über die übrigen werde in Kürze entschieden, kündigte das Gericht an. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, es kann Beschwerde eingelegt werden .
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