Das Landgericht München hat dem Burda-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung von 'Ärzte-Siegeln' untersagt.
Dem Gericht zufolge veröffentlicht der Verlag einmal im Jahr das Magazin"Focus Gesundheit" unter dem Titel"Ärzteliste". Solche Listen sind erlaubt. Die Siegel erweckten jedoch den Eindruck, dass die als"Top-Mediziner" oder"Focus-Empfehlung" bezeichneten Ärzte"aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen".
Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik"Focus Empfehlung" erhalten und damit für sich werben. Die Vergabe der Siegel zwecks Werbung verstoße"gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", urteilte die Kammer. Du willst die schnelle News-Übersicht am Morgen? Starte mit dem W&V Morgenpost-Newsletter bestens informiert in den Tag.
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