Gericht weist Schadensersatzklage gegen Lkw-Hersteller ab: Daimler, Volvo, Iveco, MAN und DAF hatten ein Kartell gebildet. 2016 flog es auf. Die Kläger wollten sich nun den Preisaufschlag entschädigen lassen.
Einer der größten Zivilprozesse vor dem Landgericht München I hat bereits am zweiten Verhandlungstag mit einem Paukenschlag geendet: Die Kartellkammer des Gerichts wies am Freitag die Klage eines Rechtsdienstleisters gegen das so genannte"Lkw-Kartell" ab.
Für die umfangreichste dieser Klagen warb"Financialright Claims" damit, dass ihre Klienten keinerlei Prozessrisiko zu tragen hätten, nur im Erfolgsfall wären 33 Prozent der erstrittenen Summe als Provision fällig gewesen. Das Landgericht München hat aber nun nach dem Prozessauftakt Ende Oktober 2019 die Klage am Freitag für unzulässig erklärt. Die Kartellkammer stützt ihr Urteil auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2019.
Und das tat es im Fall des Düsseldorfer Unternehmens nach Ansicht des Gerichts nicht mehr. Financialrights Claims ist offiziell als Inkassounternehmen eingetragen und unterliegt deshalb dem RDG. Das Urteil rügt aber, dass das Angebot"von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche, sondern ausschließlich auf eine gerichtliche Tätigkeit gerichtet" sei:"Damit überschreitet die Klägerin ihre Inkassoerlaubnis.
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