Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Der dritte Verhandlungstag endete früher als erwartet - dennoch wurde ein baldiger Abschluss des Verfahrens angekündigt.
Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Der dritte Verhandlungstag endete früher als erwartet - dennoch wurde ein baldiger Abschluss des Verfahrens angekündigt.Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, betritt den Vehandlungssaal des Landgericht s Halle/Saale nach einer Verhandlungsunterbrechung.Das Urteil gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle soll Mitte Mai fallen.
Der dritte Prozesstag am Freitag verlief kürzer als erwartet. Es war denkbar gewesen, dass die Beweisaufnahme geschlossen und Schlussvorträge gehalten werden. Nichts davon war der Fall. Während der Verhandlung stellten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verschiedene Anträge. Sie verhinderten, dass die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte.
Eines der Videos, das laut Antrag der Staatsanwaltschaft als Beweismittel einbezogen werden soll, zeigt eine Rede, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft die zweite Anklage gegen den Politiker erhoben, die nun nicht mehr Teil des Prozesses wird.
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