Der Bundesverfassungsschutz darf die Junge Alternative als extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt.
Gericht: AfD-Jugend "gesichert extremistisch"Der Bundesverfassungsschutz darf die Junge Alternative als extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt.Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Bundesverband der Jungen Alternative als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.
Was bedeuten letztendlich die Ziele der AfD? Man müsse die AfD in Zukunft stärker "inhaltlich stellen", so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im April 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen, so dass die Einstufung bis zum heutigen Urteil auf Eis gelegt wurde.
Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht weiter. Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen,
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