Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt. Wegen unzureichender Ermittlungen soll das Land dem Kreml-Kritiker Schadenersatz zahlen. Präsident Putin will aber Urteile des Gerichtshofs nicht mehr anerkennen.
Wegen unzureichender Ermittlungen nach der Vergiftung des Kremlkritikers Alexej Nawalny 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verurteilt. Das Gericht in Straßburg bemängelte, dass ein politisches Motiv für den Mordversuch und eine mögliche Beteiligung von staatlichen Agenten nicht in Betracht gezogen worden seien.
Der prominenteste Kritiker von Präsident Wladimir Putin war im Sommer 2020 bei einer Reise in SibirienNawalny wirft dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB vor, hinter der Vergiftung zu stecken. Die Behörden bestreiten dies. Nach einer Behandlung in Deutschland kehrte er trotz drohender Verhaftung nach Russland zurück. So kam es dann auch: Derzeit verbüßt er eine neunjährige Haftstrafe in einem russischen Straflager. Zwei Jahre hat er davon bereits abgesessen.
Russland wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Am Gerichtshof für Menschenrechte sind aber noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
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