Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag zur Aufzeichnung von Strafprozessen abgeschwächt. Jetzt sind nur noch Tonaufzeichnungen geplant.
Zuhören muss man trotzdem noch genau: Zeug*innenaussagen sollen bald teilweise aufgenommen werden Foto: imago
Die Aufzeichnungen sollen ein Hilfsmittel sein: für die Befragung anderer Zeugen, für die Vorbereitung der Plädoyers und natürlich beim Schreiben des Urteils. Für Rechtsmittel gegen das Urteil sollen die Aufzeichnungen nur in eindeutigen Fällen genutzt werden können, etwa wenn sich beweisen lässt, dass ein Zeuge im Urteil ganz falsch zitiert wurde. Eine Ausstrahlung von Strafprozessen im Fernsehen bleibt weiterhin verboten.
Dennoch waren alle Bundesländer und der Deutsche Richterbund gegen Buschmanns Reformpläne. Nur die Anwaltsverbände stehen hinter dem Justizminister. Sie fordern schon lange eine bessere Kontrolle der richterlichen Allmacht.
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