Die Unions-Mehrheit im Bundesrat zwingt die Ampel zu Tricks. Die Gaspreisbremse hat sie so formuliert, dass die Länder nicht zustimmen müssen.
Gut formuliert ist halb gewonnen: Wirtschaftsminister Habeck am 15. Dezember im Bundestag Foto: Kay Nietfeld/dpa
Spätestens seit dem Ärger mit dem Bürgergeld ist die Ampel nämlich nervös bei Projekten, denen der Bundesrat zustimmen muss. Im November hatte die Union die Sozialreform in der Länderkammer zunächst blockiert. Im Vermittlungsausschuss erwirkte sie dann Abschwächungen. Zwar muss jeder Gesetzesentwurf auch im Bundesrat beraten werden. Eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer ist aber nur erforderlich, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Die drei wichtigsten Fälle: wenn sich etwas an den Steuereinnahmen der Länder ändert, wenn sie den Bürger*innen etwas bezahlen sollen oder wenn der Bundestag ihnen Verwaltungsverfahren vorschreibt.
Aber ob das Gesetz in der letzten Bundesratssitzung des Jahres am Freitag wirklich eine Mehrheit bekommt, war bis zuletzt doch noch fraglich. Das wiederum liegt auch an einer neuen Regelung fürs Erben: Entsprechend einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts soll für die Berechnung der Erbschaftssteuer der Wert von Immobilien künftig höher angesetzt werden.
All diese Feinheiten des Staatsrechts werden die Ampel auch bei ihren Vorhaben im neuen Jahr begleiten. Komplett umgehen kann die Koalition den Bundesrat wahrscheinlich bei der geplanten Erleichterung von Einbürgerungen. Die Union würde auch dieses Projekt gerne verhindern. Aber sollte die Ampel darauf verzichten, den Ländern genaue Vorschriften zur Durchführung der Einbürgerungsverfahren zu machen, hat der Bundesrat hier wohl nichts zu sagen.
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