Heidelberg/Mannheim (lsw) - Das Bundeskartellamt hat einen Verbund zwischen den Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Die Behörde kam
Die Uniklinik Mannheim macht jährlich massive Verluste. Ein Verbund mit der Uniklinik Heidelberg soll den Standort sichern. Nun muss die Politik einen anderen Weg zu ihrer Wunschlösung finden.untersagt. Die Behörde kam nach einem monatelangen Prüfverfahren zu dem Schluss, dass die zu erwartenden Nachteile vor allem aufseiten von Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen.
Das Kartellrecht sei nicht darauf ausgelegt, die Besonderheiten und Herausforderungen eines Zusammenschlusses zweier so großer Universitätsklinika zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass im Falle einer Untersagung medizinische Spitzenforschung, eine hochkarätige Patientenversorgung und rund 270 Medizinstudienplätze verloren gehen könnten.
Das Kartellamt hat laut Mundt auch ein Argument der Parteien berücksichtigt, wonach Größe, höhere Fallzahlen und Spezialisierung oft zu besserer Behandlungsqualität führen. "Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass zur Verwirklichung dieses Vorteils der Zusammenschluss überhaupt notwendig ist. Andere Formen der Kooperation können ähnlich positive Wirkungen entfalten, ohne gleich den Kliniken ihre Unabhängigkeit zu nehmen.
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