Das Landgericht Hamburg hält eine frühere Werbe-Formulierung der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises für irreführend. Es geht um Aussagen mit Klimabezug.
Das Landgericht Hamburg hat der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung untersagt. Es geht um die Formulierung „2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb “, die nach Angaben des Landgerichtes in einer älteren Version der Website verwendet wurde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe . Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es bestehe ein „gesteigertes Aufklärungsbedürfnis“. Dem sei Tui Cruises mit einem auf der Internetseite unter der Formulierung dargestellten Maßnahmenbündel nicht gerecht geworden.„Die Grafik unseres Fahrplans zur Dekarbonisierung , die Gegenstand des Verfahrens war, ist bereits seit mehr als einem halben Jahr entsprechend angepasst“, teilte ein Sprecher von Tui Cruises auf Anfrage mit.
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