Sommerzeit ist Grillzeit: In Parks, auf Balkonen und in Gärten wird daher fleißig gebrutzelt. Doch nicht überall ist das erlaubt. Was in NRW wo zu beachten ist 👇
ist das Grillen - mit wenigen Ausnahmen - geduldet. Überall muss jedoch ausreichend Abstand zu Häusern, Bäumen und Sträuchern gehalten werden, andere Personen dürfen nicht gefährdet und Grünflächen nicht beschädigt werden. Nach dem Essen muss natürlich der Müll mitgenommen oder in Abfallbehälter entsorgt werden.Eine einheitliche Regelung für das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten gibt es nicht.
Doch selbst wenn der Vermieter das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten nicht verboten hat, muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. So ist beispielsweise eine hohe Rauchentwicklung verboten. Ansonsten ist mit einer Geldbuße zu rechnen. Für NRW urteilte das Landgericht Bonn, dass es jedoch angemessen sei, einmal im Monat im Zeitraum von April bis September zu grillen, wenn die Nachbarn zwei Tage im Voraus in Kenntnis gesetzt werden.
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