Eine 44-Jährige hat ihre Schwangerschaft mithilfe von Medikamenten abgebrochen, allerdings nach der gesetzlich erlaubten Frist. Dafür ist sie nun zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Ärzte verlangen Strafmilderung.
ist ein Schwangerschaftsabbruch im Allgemeinen bis zur 24. Woche legal, muss aber nach der 10. Woche in einer Klinik erfolgen.Die 44-jährige Frau bekannte sich im März auf der Grundlage des »Offences against the Person Act«, das auf das Jahr 1861 zurückgeht, schuldig und wird die Hälfte ihrer 28-monatigen Strafe in Haft und die restliche Zeit auf Bewährung verbüßen.
Der Richter sagte, die Frau empfinde zwar »sehr tiefe und echte Reue«, sei von Schuldgefühlen geplagt und werde von Albträumen verfolgt, fuhr jedoch fort: »In diesem Fall geht es um die tragische und unrechtmäßige Entscheidung einer Frau, eine Spätabtreibung vorzunehmen.
Der Verteidiger, Barry White, sagte, die Frau benötige ihre »Familie und Unterstützung« und keine Gefängnisstrafe.Im April 2023 wurde dem Richter ein Plädoyer zur Strafmilderung übermittelt, das unter anderem vom Royal College of Obstetricians and Gynaecologists und dem Royal College of Midwives unterzeichnet wurde. »Wir bitten Euer Ehren, in diesem Fall Milde walten zu lassen.
Der Richter bezeichnete den Brief als »unangemessen« und fügte hinzu, dass er »nicht akzeptiert, dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall Frauen und Mädchen davon abhält, rechtmäßig eine Abtreibung innerhalb der 24-Wochen-Grenze in Anspruch zu nehmen«.
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