Ruhestand: Grundrente: Was den Anspruch darauf verhindern kann
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Betrag zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahrenwird der Zuschlag in voller Höhe gewährt. Er richtet sich an Geringverdiener, wobei die Beitragsleistung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben muss.
Falls Sie neben Ihrer Rente weitere Einkünfte haben, kann das den Zuschlag verhindern. Denn für den vollen Aufschlag darf das
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