Wer mit seiner Rente nicht über die Runden kommt, kann Grundsicherung beantragen. Doch wer hat darauf Anspruch und wie viel Geld steht einem zu?
Seit 2023 liegt der Regelsatz für Empfänger und Empfängerinnen bei 502 Euro im Monat. Wer gemeinsam mit seinem Lebenspartner oder seiner Lebenspartnerin die Grundsicherung in Anspruch nimmt, kommt auf 451 Euro pro Person oder 902 Euro insgesamt.
Zusätzlich werden vom Sozialamt die Kosten für das Wohnen und die Heizung übernommen. Diese Leistungen erhalten Betroffene neben der Grundsicherung dazu, sofern sie angemessen und gerechtfertigt sind.Wie lange bekomme ich die Grundsicherung?
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