Das Land NRW zieht bei der Berechnung der Besoldung der Staatsdiener nun ein fiktives Partnereinkommen heran. Experten halten das für verfassungswidrig.
Düsseldorf. Es war ein Schritt von enormer Tragweite, den die NRW -Landesregierung im Oktober relativ geräuschlos vollzogen hatte: Bei der Alimentation – also der Bezahlung – seiner Beamten geht das Land jetzt nicht mehr davon aus, dass der Beamte oder die Beamtin „Alleinverdiener“ ist, sondern, dass auch der Partner oder die Partnerin Geld verdient. Deshalb berechnet das Land neuerdings ein „fiktives Partnereinkommen “ in Höhe von 538 Euro in die Besoldung mit ein.
Er finde, so di Fabio, dass es verfassungsrechtlich mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums „nicht vereinbar“ sei, den Anspruch einer angemessenen Alimentation von „speziellen Anträgen“ abhängig zu machen.
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