Gutachter im Brokstedt-Prozess: Kein Hinweis auf Schuldunfähigkeit

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Gutachter im Brokstedt-Prozess: Kein Hinweis auf Schuldunfähigkeit
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Am 25. Januar 2023 soll Ibrahim A. in einem Regionalzug zwei junge Menschen mit einem Messer getötet haben. Seit Juli steht er vor Gericht.

Schon seit Prozess beginn steht vor allem eine Frage im Vordergrund: Ist der Angeklagte, der im Januar 2023 in einem Regionalzug bei Brokstedt zwei Menschen getötet und mehrere zum Teil schwer verletzt haben soll, psychisch krank und damit möglicherweise schuldunfähig? Mit Spannung wurde deshalb das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Arno Deister erwartet.

Die Inhaftierung habe retraumatisierend gewirkt die Symptome verstärkt. Eine psychotische Störung damals lässt sich laut Deister aber weiterhin nicht diagnostizieren. Zum Zeitpunkt der Haftentlassung und auch zur Tatzeit war die Posttraumatische Belastungsstörung nach Angaben des Gutachters so schwer, dass sie als seelische Störung anzusehen sei - sie hat nach Ansicht von Deister aber nicht die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben.

Außerdem hat der psychiatrische Sachverständige den Prozess von Anfang an verfolgt. Das Gericht hatte zahlreiche Zeuginnen und Zeuginnen geladen, die auch explizit zum psychischen Zustand des Mannes befragt wurden. Auch heute sagte zuerst erneut ein Arzt aus der JVAaus. Er schilderte - wie schon mehrere Zeuginnen und Zeugen zuvor - dass der Angeklagte in Haft extrem auffällig war.

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