Die Gütersloher Bertelsmann-Tochter Mohn Media muss die gekündigten Mitarbeiter zu unveränderten Bedingungen weiter beschäftigen. Das steckt hinter dem Urteil.
Gütersloh. Anfang der Woche noch verkündete das Gütersloher Unternehmen Mohn Media stolz, fortan die komplette Ausgabe des „Spiegel“ drucken zu dürfen. Nur einen Tag später folgte ein Rückschlag – allerdings außerhalb des Betriebes im Gerichtssaal. Die Bertelsmann -Tochter musste in den Klageverfahren um Arbeitszeiten und Kündigungsschutz weitere Niederlage n einstecken.
Mohn Media liege im Geltungsbereich des Tarifvertrages der Druckindustrie, folglich hätten dessen Bestimmungen Vorrang gegenüber einer Betriebsvereinbarung. Lesen Sie auch: Mohn Media Gütersloh: Kündigungswelle trifft klagende Mitarbeiter Das sagt die Rechtsanwältin zum Fall Nun ergingen die ersten Urteile zum Kündigungsschutz. Mohn Media hatte rund zwei Dutzend Mitarbeitern gekündigt.
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