Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt bei neuen Heizungsinstallationen den Einsatz Erneuerbarer Energien. Doch bestehende Öl- und Gasheizungen können unter bestimmten Umständen weiter genutzt werden, inklusive staatlicher Förderungen. Reparaturfähige Anlagen dürfen betrieben bleiben und auch für Heizungen über 30 Jahre gibt es Übergangsfristen.
Das im vergangenen Jahr beschlossene Gebäudeenergiegesetz sorgte vor allem bei Eigentümern für offene Fragen und die ein oder andere Sorge. Mit nützlichem Wissen an der Hand könnte die Transformation im eigenen Haus aber wesentlich verträglicher ausfallen.
München – Rund jeder zweite Bundesbürger heizt aktuell mit Erdgas, ein weiteres Viertel der Haushalte setzt auf Heizöl. Das geht aus Zahlen deshervor. Um dem entgegenzuwirken, muss seit Januar dieses Jahres beim Einbau neuer Heizungen auf Erneuerbare Energien zurückgegriffen werden. Mit ein paar Tricks können aber bestehende Öl- und Gasheizungen trotzdem weiterhin Verwendung finden. Sogar staatliche Zuschüsse gibt es unter gewissen Voraussetzungen.
Unter Umständen können Öl- und Gasheizungen trotz neuer Gesetzeslage weiter betrieben werden. © IMAGO / Zoonarschreibt auf seiner Website, dass funktionierende Heizungen weiter betrieben werden können. Das umfasse explizit auch die Fälle, in denen Heizungen zwar kaputt gehen, aber noch reparierbar sind.
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