Im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee ist ein erster Haftbefehl erlassen worden: Der Antrag des Generalbundesanwalts richte sich g...
Im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee ist ein erster Haftbefehl erlassen worden: Der Antrag des Generalbundesanwalts richte sich gegen einen Ukrainer, der an den mutmaßlichen Anschlägen im Jahr 2022 beteiligt gewesen sein soll, wie ARD,"Süddeutsche Zeitung" und"Die Zeit" am Mittwoch berichteten.
Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts wollte den Haftbefehl auf Anfrage nicht bestätigen. "Ich bitte um Verständnis, dass wir Medienberichterstattung grundsätzlich nicht kommentieren und uns auch prinzipiell nicht zu Haftbefehlen äußern", sagte sie lediglich.Einmarsch in die Ukraine - waren an den beiden Nord-Stream-Pipelines vor der dänischen Insel Bornholm und der südschwedischen Küste vier große Gaslecks entdeckt worden.
"Es geht hier in der Sache um die juristische Aufarbeitung eines strafrechtlich relevanten Vorgangs", wofür der Generalbundesanwalt zuständig sei, sagte Büchner weiter. "Das Verfahren ist völlig unabhängig davon, dass wir die Ukraine, wie der Bundeskanzler immer wieder gesagt hat, so lange wie nötig in ihrem Verteidigungskampf gegen diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands unterstützen werden.
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