Er kam zum Oktoberfest 2018 – und blieb. Seither beschäftigt ein 37-Jähriger die Justiz immer wieder mit Kleindelikten. Jetzt muss er ins Gefängnis.
- Mal fährt er ohne Ticket mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mal stiehlt er in einem Freisinger Supermarkt 13 Dosen Cola und eine Dose Fanta. Als „Flughafenschreck“ hat er Bekanntheit erlangt. Trotz Hausverbots zieht es ihn immer wieder zum Airport. Die vielen verschiedenen Menschen interessierten ihn, sagte der 37-Jährige am Montag vor dem Landshuter Amtsgericht: „Und warm ist es dort auch immer.
Für die nächsten Monate wird der Mann jedenfalls ein Dach über dem Kopf haben, das ihm in den vergangenen drei Jahren vertraut geworden ist: Richter Markus Brümmer verurteilte den 37-Jährigen wegen Erschleichen von Leistungen, Diebstahl und Hausfriedensbruch – jeweils in mehreren Fällen – zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Der Richter war damit dem Antrag von Verteidiger Maximilian Kaiser gefolgt.
Staatsanwalt Sebastian Bröckner hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten beantragt. Die einzelnen Taten seien „nicht so gravierend“. Das Problem sei jedoch die „erschreckend hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Am 21. Januar war der Pole nach einer Verhandlung wegen Hausfriedensbruchs ebenfalls vor Richter Brümmer nach 56 Tagen U-Haft auf freien Fuß gekommen. Nur zwei Tage später fuhr er schwarz S-Bahn.
In der Folge stahl er in einem Moosburger Schuhladen zwei Paar Socken im Wert von 25 Euro. Am Flughafen ließ er laut Anklage eine Flasche Wodka mitgehen. Dort wurde er insgesamt drei Mal aufgehalten, obwohl er Hausverbot hatte. Als Schlafplatz war der Flughafen für ihn geradezu ideal. Zuvor hatte er bei einem Bekannten übernachtet. Doch als dieser an Corona erkrankte, rutschte er in die Obdachlosigkeit. Seit 4. Juli saß der 37-Jährige wegen seiner Straftaten in U-Haft.
Kaiser bezeichnete die Zeit im Gefängnis als heilsam. Dieser Entzug vom Alkohol sei gerade rechtzeitig gekommen. Er sei beim Ermittlungsrichter erschrocken, „in welchem miserablen Zustand der Angeklagte sich befand“. Er wolle nach der Haftentlassung zurück zu seiner Schwester nach Polen und sein „Leben in den Griff“ bekommen, beteuerte der Angeklagte, der die ihm zur Last gelegten Taten bereits beim Ermittlungsrichter eingeräumt hatte.
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