Haftstrafe für Kohlegegner bleibt unverändert

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Das Landgericht Cottbus hat die Berufung gegen ein Urteil gegen zwei Kohlekraftgegner wegen einer Blockade am Kohlemeiler in Jänschwalde als unbegründet verworfen. Demnach bleibt es beim Strafmaß von vier Monaten Haft ohne Bewährung, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch in Cottbus sagte. Dazu hatte das Amtsgericht Cottbus die beiden Klimaaktivisten im November 2022 verurteilt - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die der beiden Angeklagten gegen das Urteil wurde am Mittwoch verworfen.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte, in der Verhandlung hätten Unterstützer mehrfach dazwischen gerufen. Eine Frau sei auf ihrem Stuhl aus dem Saal getragen worden. Seit dem Vormittag hatte es Störaktionen im Prozess gegeben.

Die beiden Kohlekraftgegner saßen bereits knapp drei Monate in Untersuchungshaft, weil sie sich weigerten, ihre Identität preiszugeben. Nun sei noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche offen, sagte der Gerichtssprecher. Die beiden Klimaaktivisten kamen am Mittwoch aber nicht in Haft, da etwa keine Fluchtgefahr gesehen wurde. Auch das Rechtsmittel der Revision ist noch zulässig.

Die Frau und der Mann gehörten zu einer Gruppe von Klimaaktivisten, die am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde in der Lausitz eingedrungen waren, sich an Gleise festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt hatten. Das Energieunternehmen Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter.

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