Haftstrafe für Letzte Generation: Klimaschützer in den Knast

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Das Amtsgericht Heilbronn verhängt Haftstrafen gegen zwei Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation. Kurz darauf kleben die wieder auf der Straße.

FREIBURG IM BREISGAU taz | Der Plan von Amtsrichterin Julia Schmidt ging nicht auf. Mit einer Gefängnisstrafe wollte sie zwei Aktivisten der Letzten Generation beeindrucken. Doch kurz nach dem Urteil klebten diese sich schon wieder auf einer Straße fest. Bundesweit erstmals hatte das Amtsgericht Heilbronn eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Klimaschutzblockaden verhängt.

Eigentlich sieht das Strafgesetzbuch so kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen vor. Dies muss gemäß Paragraf 47 zur „Einwirkung auf die Täter“ unerlässlich sein. Bei kleineren Straftaten sind normalerweise Geldstrafen vorgesehen. Den Ausnahmefall sah Richterin Schmidt, weil Eichholz und Eckert schon einmal wegen einer Klimablockade verurteilt worden waren und vor Gericht dennoch erklärten, an dieser Aktionsform festhalten zu wollen.

Das Heilbronner Urteil fiel im beschleunigten Verfahren. Solche Eilverfahren sind in der Strafprozessordnung schon seit Jahrzehnten vorgesehen. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und der Fall rechtlich einfach ist, soll die Strafe der Tat „auf dem Fuße folgen“.

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