In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft sticht ein Mann seinem Mitbewohner ein Messer in den Hals. War es ein versuchter Mord? Nein, sagt das Landgericht - und hat dafür einen besonderen Grund.
In einer Hamburg er Flüchtlingsunterkunft sticht ein Mann seinem Mitbewohner ein Messer in den Hals. War es ein versuchter Mord? Nein, sagt das Landgericht - und hat dafür einen besonderen Grund.
Hamburg - Wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 33-jährige Tunesier wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm auch versuchten Mord vorgeworfen und sechs Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.
Die gefährliche Körperverletzung sei kein minderschwerer Fall, betonte Steinmann. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe die Tat bereut, habe jedoch die Schuld an der Verletzung dem Opfer in die Schuhe schieben wollen. Es sei hoch wahrscheinlich, dass der 33-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schleswig-Holstein Gut Jahre Haft Messerangriff Unterkunft
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