Hamburg & Schleswig-Holstein: Hamburger Initiative gegen das Gendern scheitert vor Gericht

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Die Volksinitiative 'Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung' wollte ihr Volksbegehren auf die Zeit nach den Sommerferien verlegen. Das Verfassungsgericht hat das nun abgelehnt.

Die Volksinitiative"Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" wollte ihr Volksbegehren auf die Zeit nach den Sommerferien verlegen. Das Verfassungsgericht hat das nun abgelehnt.

Hamburg - Die Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" ist mit ihrem Ansinnen auf Verschiebung ihres Volksbegehrens vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Der Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Gericht mit.

Das Gericht begründete seinen Beschluss vom Dienstag unter anderem damit, dass es die gewünschte Rechtsfolge gar nicht bewirken könne. Denn die Volksinitiative selbst habe am 10. April den Antrag auf das Volksbegehren gestellt. Damit sei der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens gesetzlich vorgegeben. Für eine verfassungsgerichtliche Neubestimmung der Termine bestehe damit kein Raum, erklärte das Gericht.

Die von der Volksinitiative aufgestellte Behauptung, dass das Parlament von einer Fristverlängerung abgesehen habe, damit das Volksbegehren in die Schulferien falle, sei durch nichts belegt, betonten die Richter. Die weitere Rüge der Volksinitiative, der rot-grüne Senat sei dem gesetzlichen Auftrag nicht nachgekommen, eine Online-Abstimmung zu ermöglichen, könne ebenfalls nicht zu einer einstweiligen Anordnung führen.

Die Volksinitiative möchte erreichen, dass die Hamburger Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie städtische Unternehmen auf Gendersternchen und Doppelpunkte in Wörtern verzichten.

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