Sind es nur Gebete - oder Versammlungen mit Protest? Die öffentlichen Freitagsgebete auf der Straße vor der geschlossenen Blauen Moschee sorgen seit Wochen für Unmut. Jetzt gibt es Auflagen.
Sind es nur Gebete - oder Versammlungen mit Protest? Die öffentlichen Freitagsgebet e auf der Straße vor der geschlossenen Blauen Moschee sorgen seit Wochen für Unmut. Jetzt gibt es Auflagen.
Hamburg - Die öffentlichen Gebete auf der Straße vor der Blauen Moschee an der Hamburger Außenalster dürfen nur noch abseits des beschlagnahmten Gotteshauses stattfinden. Eine entsprechende Verfügung habe die Versammlungsbehörde als Auflage für eine am Donnerstagabend angemeldete Versammlung und für das Freitagsgebet erlassen, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg und der Schließung der Moschee vor fünf Wochen durch das Bundesinnenministerium hatten sich Gläubige zum Freitagsgebet bisher direkt davor auf der Straße Schöne Aussicht versammelt. Die Straßen rund um die Moschee waren dazu von der Polizei für den Autoverkehr gesperrt worden. In der Nachbarschaft hatte sich dagegen Unmut geregt.
Zuvor hatte es ein Hin-und-Her um die Zuständigkeit gegeben. "Weil es sich wiederholt um religiöse Veranstaltungen ohne Meinungskundgabe gehandelt hatte, war zwischenzeitlich das Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Entscheidung über die Nutzung des öffentlichen Raums und erforderliche Sondernutzungserlaubnisse betraut", sagte der Sprecher.
Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums verfolgt das von Teheran gesteuerte IZH verfassungsfeindliche Ziele, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet.
Schleswig-Holstein Öffentliches Freitagsgebet Blauen Moschee
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