Hamburg schränkt den Verkauf von Lachgas ein, um Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Das Verbot tritt am 1. Januar in Kraft und sieht Bußgelder bis zu 5000 Euro bei Verstößen vor.
Auch in Hamburg ist Lachgas beliebt – hier konsumieren Jugendliche die Party-Droge vor den Augen eines Polizisten auf der Reeperbahn. Lachgas gilt als neue Partydroge. Experten warnen vor gesundheitlichen Risiken. Hamburg soll der Stoff jetzt nicht mehr in die Hände von Kindern und Jugendliche n gelangen. Wegen Gesundheitsgefahren verbietet Hamburg den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche . Das Verbot gilt ab dem 1. Januar, wie die Innenbehörde mitteilte.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. „Beim Umgang mit Lachgas hört der Spaß leider auf“, erklärte Innensenator Andy Grote (SPD). Insbesondere auf St. Pauli sei der exzessive Konsum zu einem echten Problem geworden. Wenn sich Minderjährige bis zur Bewusstlosigkeit berauschten, seien die Behörden verpflichtet, dem Trend die Luft rauszulassen, sagte Grote zur Begründung. Das Verbot soll ab Januar umgehend durchgesetzt werden.Bislang wird das Gas in Kiosken und an Automaten frei verkauft, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Es führt zu einem kurzen Rausch, kann aber Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen hervorrufen. Weitere Gefahren sind nach Angaben der Sozialbehörde neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit. Vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen könne es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Kinder und Jugendliche, deren Nervensystem noch nicht vollständig ausgereift ist, seien besonders gefährdet. „Lachgas gehört nicht in Kinderhände!“, erklärte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte geplant, den Gebrauch von Lachgas als Rauschmittel zu verbieten. Doch wegen der bevorstehenden Bundestagswahl rechnet der Senat nicht damit, dass es bald zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Die jetzt erlassene Gefahrenabwehrverordnung soll bis Ende 2026 gelte
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