Die rot-grüne Regierungskoalition in Hamburg plant Maßnahmen, um einen Anstieg der Mietpreise zu verhindern, sobald die Mietpreisbremse Ende des Jahres ausläuft. Der Antrag an die Bürgerschaft betont weiterhin das Problem überhöhter Mieten in der Stadt. Hamburg setzt sich im Bundesrat für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 ein, während andere Länder eine kürzere Verlängerung bevorzugen. Ohne Mietpreisbremse soll eine Reform des Mietpreisüberhöhungsparagraphen und eine zentrale Anlaufstelle gegen Mietpreisüberhöhungen geschaffen werden.
Die rot-grüne Regierungskoalition in Hamburg bemüht sich, einen Mietpreis-Schock zu vermeiden, sobald die Mietpreisbremse Ende des Jahres ausläuft. Die Situation gestaltet sich jedoch als komplex. In einem Antrag an die Bürgerschaft, der der MOPO vorliegt, konstatiert die Regierungskoalition, dass es trotz verschiedener Maßnahmen immer noch Fälle von überhöhten Mieten in Hamburg gibt. Die Mietpreisbremse bleibt in Hamburg bis Juni 2025 in Kraft, bundesweit bis Ende 2025.
Ob sie auf Bundesebene verlängert wird, ist noch offen. Ohne eine Verlängerung auf Bundesebene darf die Stadt Hamburg die Mietpreisbremse nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängern. Hamburg setzt sich deshalb im Bundesrat für eine Verlängerung bis 2029 ein, während die von der CDU geführten Länder eine kurzfristige Entscheidung blockieren, heißt es in dem Antrag. Ohne Mietpreisbremse wäre Mietwucher nur noch nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) strafbar. Die Anwendung dieses Paragraphen ist in der Praxis jedoch schwierig, da dem Vermieter eine bewusste Ausnutzung der Wohnungsknappheit nachgewiesen werden müsste. Der Senat hat daher bereits im Bundesrat eine Reform des Mietpreisüberhöhungsparagraphen initiiert, um die Beweisprobleme zu verringern und die Bußgelder von derzeit maximal 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Die Fraktionen fordern den Senat in ihrem Antrag auf, sich weiterhin für diese Reform einzusetzen. Darüber hinaus fordern die Fraktionen den Senat auf, eine zentrale Anlaufstelle gegen Mietpreisüberhöhungen einzurichten. Diese soll Hinweisen auf solche nachgehen und die Wohnraumschutzämter der Bezirke entlasten. Die Anlaufstelle soll personell gut ausgestattet werden, da die Verfolgung von Mietwucher ohne die Mietpreisbremse umfangreiche Ermittlungen und Gerichtsverfahren nach sich zieht
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