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geht wohl zu Ende: Das Hamburg er Landgericht hat das Berufungsverfahren gegen eine ehemalige Staatsrätin der Finanzbehörde wegen der Annahme von zwei Karten für ein Konzert der Rockband vorläufig eingestellt, teilt das Gericht mit. Dafür zahlt die Angeklagte eine Geldauflage in niedriger fünfstelliger Höhe, also mindestens 10.000 Euro.Hintergrund ist ein Open-Air-Konzert der Rolling Stones im Hamburg er Stadtpark im Jahr 2017.
2019 hatte ein Amtsgericht die Mitarbeiterin der Finanzbehörde zu einer Geldstrafe von rund 20.000 Euro verurteilt. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil waren sowohl die Frau als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, sodass sich das Landgericht mit dem Sachverhalt befasste.In der Verhandlung habe die Frau die Vorwürfe »erneut vollumfänglich eingeräumt«, erklärte das Gericht.
Unter anderem aufgrund der seit dem Amtsgerichtsurteil verstrichenen Zeit sei das Verfahren daher gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt worden.Das Bezirksamt Nord hatte das Konzert mit 82.000 Zuschauern im Hamburger Stadtpark genehmigt. Der Bezirksamtschef war 2022 wegen Vorteilsannahme und -gewährung verurteilt worden. Das Landgericht hatte ihn jedoch von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue freigesprochen.
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