Ein Kunde hatte bei dem extrem günstigen Angebot neun Smartphones geordert – samt angepriesener Gratis-Kopfhörer. Die wurden ihm geschickt. Er hat auch Anspruch auf die Geräte, so ein Urteil.
Da er Kopfhörer als Gratisbeilage anpries und versandte, muss ein Onlinehändler einem Kunden neun versehentlich viel zu billig ausgezeichnete Smartphones zu dem niedrigen Preis verkaufen.
Der Händler hatte einen Preisfehler gemacht und die Smartphones im Internet so preiswert angeboten. Außerdem sollten zwei Kopfhörer als Beilage gratis dazu geliefert werden. Der Kläger bestellte bei insgesamt drei Bestellungen neun Handys und vier Kopfhörer und bezahlte sofort.Noch am selben Tag wurde der Preis auf 928 Euro hochgesetzt. Zwei Tage später versandte der Händler die Kopfhörer und teilte dies dem Kläger per Mail mit.
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