In zwei Verfahren konnte sich Martin Kind schon erfolgreich gegen seine Absetzung als Geschäftsführer von Hannover 96 wehren. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht könnte es nun anders ausgehen.
Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 will der Bundesgerichtshof am 16. Juli eine Entscheidung verkünden. Das teilte der zweite Zivilsenat nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit. Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, auch das Oberlandesgericht Celle wies eine Berufung dagegen sechs Monate später zurück.
Kind konnte sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abberufung wehren, weil Vereins- und Kapitalseite 2019 den sogenannten Hannover-96-Vertrag abschlossen, der ihr Verhältnis regelt. Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. In dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.
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