LKR. WEILHEIM-SCHONGAU / GARMISCH-PARTENKIRCHEN. Auf Grund von Beleidigungen im Internet sowie antisemitischen Äußerungen führte die Kripo Weilheim Ermittlun
LKR. WEILHEIM-SCHONGAU / GARMISCH-PARTENKIRCHEN. Auf Grund von Beleidigungen im Internet sowie antisemitischen Äußerungen führte die Kripo Weilheim Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen. Die jeweils zuständigen Amtsgerichte erließen nun gegen jeden der beiden Täter einen Strafbefehl.
Über die Meldestelle „REspect!“ wurde der Polizei bekannt, dass ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Weilheim-Schongau im Juli 2023 Hassnachrichten, welche sich gezielt gegen Muslime richteten, in den sozialen Medien im Internet veröffentlichte. Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen stellte sich weiter heraus, dass der Mann im September 2023 eine hochrangige Politikerin über einen sozialen Kanal im Internet beleidigte.
In beiden Fällen führte das zuständige Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II, die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung und Volksverhetzung. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden in beiden Verfahren nun von den Amtsgerichten Garmisch-Partenkirchen und Weilheim in Oberbayern Strafbefehle erlassen. Sowohl der 53-Jährige als auch der 58-Jährige wurden dabei mit empfindlichen Geldstrafen belegt. Die Verurteilungen sind bereits rechtskräftig geworden.
Die in beiden Fällen erlassenen Strafbefehle machen deutlich – Hasskriminalität im Allgemeinen und auch Antisemitismus werden nicht toleriert. Das Internet bietet keine Anonymität und auch keinen rechtsfreien Raum, der die Begehung von Straftaten ermöglicht oder billigt. Polizei und Justiz setzen alles daran, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen.Wir möchten unsere Fahrgäste darauf hinweisen, dass aufgrund der Osterferien von Montag, 25.03.
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