Unter Elon Musk will Twitter auf die menschliche Moderation von Inhalten weitgehend verzichten. Dadurch gerät der Onlinedienst in Konflikt mit der deutschen Justiz.
bezeichnet sich als „Absolutist der Redefreiheit“. Die Moderation von Inhalten mit Beleidigungen, Verleumdungen und Hass will er auf ein Minimum reduzieren, die Kontrolle sollen größtenteils Algorithmen übernehmen. Diese Politik wird derzeit indes an mehreren Orten einem Realitätscheck unterzogen – am Mittwoch auch vor dem Landgericht Frankfurt.
Das Landgericht gab Blume am Mittwoch überwiegend recht. Die Kammer entschied, dass Betroffene von Twitter die Löschung falscher oder ehrverletzender Inhalte verlangen können. Der Konzern müsse handeln, sobald er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlange. Das gelte auch bei abweichenden Formulierungen mit einem „identischen Äußerungskern“ – ein Novum in der Rechtsprechung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Parteien können vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Und es spricht einiges dafür, dass es so kommt: Es handelt sich um eine Grundsatzfrage, sowohl für Twitter als auch für Blume, der mit Unterstützung der gemeinnützigen Organisation Hate Aid gegen die Tweets vorgeht.Hate Aid sieht in dem Prozess ein Musterverfahren.
Twitter reagierte darauf spät. Das Unternehmen habe nur drei der Tweets gelöscht und das Nutzerkonto, von dem die Äußerungen ursprünglich ausgingen, erst nach mehreren Tagen vollständig gesperrt, erklärte das Landgericht. Dabei seien die ehrenrührigen Behauptungen unwahr – das Unternehmen habe somit seine Prüfungspflicht verletzt.
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