Wir erklären, wie man mit Hatespeech umgehen kann: Warum blockieren sinnvoll sein kann, wie man eine Unterlassungserklärung erwirkt und warum der Gang vor Gericht nicht immer hilft.
. Und gerade Ermittlungen zu anonymen Accounts versiegen häufig."Die Behörden sind der Flaschenhals", sagt Höch,"es gibt schlicht nicht genug Personal und Ausstattung, um die Fälle effektiv zu bearbeiten."
Erfolgversprechender können zivilrechtliche Möglichkeiten sein. Dazu muss nicht zuerst eine Strafanzeige erstattet werden, auch wenn es trotzdem nicht schaden kann. Stattdessen schaltet man einen Anwalt oder eine Anwältin für Medien- oder Persönlichkeitsrecht ein. Die setzt dann eineauf. Das ist vor allem dann wirksam, wenn die Identität und somit die Anschrift des Angreifers bekannt sind.
"Sollte der Verfasser sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Beiträge zu löschen, kann man eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen. Löschungsaufforderungen können auch an eine Plattform wie Facebook gerichtet sein."Durch die zivilrechtlichen Ansprüche bekommt man die Inhalte vergleichsweise rasch aus dem Netz und macht den Verfassern deutlich, dass man sich wehrt", sagt Höch.
, je nach der Schwere der Persönlichkeitsverletzung und der Reichweite der Äußerung. Das muss dann vor Gericht geklärt werden. In der Vergangenheit verhängten Gerichte für manche Fälle Geldstrafen und Ordnungsgelder in Höhe mehrerer Tausend Euro – eine erfolgreiche Klage kann die Angeklagten also durchaus empfindlich treffen.
Sowohl straf- als auch zivilrechtliche Ansprüche, die über eine Löschung hinausgehen, scheitern aber häufig an einem Problem: Die Identität der Verfasser von Hassrede kann nicht festgestellt werden. Gerade US-Plattformen wie Facebook und Twitter geben nur auf richterliche Anordnung IP-Adressen heraus.
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