Im Prozess gegen Yilmaz T., der im Zusammenhang mit einem Erpressungsskandal um Michael Schumacher steht, fehlte die wichtige Zeugin Najia B. erneut. Der Prozess verlief erneut mit Verschiebungen und unerwarteten Wendungen.
Yilmaz T. (53) ist der Hauptangeklagte vor dem Amtsgericht Wuppertal (NRW). Er soll an einer Erpressung beteiligt gewesen sein, bei der es um rund 15 Millionen Euro ging. Die Krankenschwester hat ein Attest vom Arzt. Sie ist die wichtigste Zeugin im Schumi- Prozess , fehlte aber am dritten Verhandlungstag erneut vor Gericht – wie schon beim Prozess auftakt. Mit Neugier war am Mittwoch die Aussage von Najia B. erwartet worden.
Sie arbeitete bis 2020 als Krankenschwester für die Familie Schumacher, pflegte die Formel-1-Legende. Gegen sie wird inzwischen ermittelt, da laut dem Hauptangeklagten Yilmaz T. Michael Schumacher wurde 2013 bei ein Skiunfall schwer verletzt. Seine Familie sollte dafür zahlen, dass Fotos und die Krankenakte nicht veröffentlicht werden. Der Grund für das Fehlen der Krankenschwester: Ihr Arzt attestierte ihr eine Sozialphobie. Es war nicht die einzige Absage eines Zeugen: Auch Jürgen G. hätte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Wuppertal erscheinen sollen. Im dritten Anlauf dagegen erschien der Zeuge Valentin R. (42), ein Mann aus der Konstanzer Türsteher-Szene. Er sollte bereits bei einem der letzten beiden Termine aussagen, war vorgeladen worden. Das Gericht wunderte sich, warum der Mann nicht erschien, legte ihm sogar eine Ordnungsstrafe von 150 Euro auf. Nun stellte sich heraus, dass der 42-Jährige nicht kam, weil er nicht konnte. Er sitzt aktuell im Gefängnis! Kenntnis hatte das Amtsgericht davon allerdings im Vorfeld nicht, ließ ihn am Mittwoch jedoch vorführen. „Mir wurden von Yilmaz T. Fotos auf einer Festplatte angeboten. Dafür wollte er 500.000 Euro haben. Für 50.000 Euro hätte ich einen USB-Stick bekommen, um es anderen zu zeigen, ob sie Interesse haben, quasi eine Materialprobe“, sagte Valentin R. vor Gericht. „Für mich war das nicht real, so etwas zu veröffentlichen“. Zur Polizei ist er aber auch nicht gegangen. Warum wurde ihm das Material angeboten? „Ich denke, er hat mich gefragt, weil ich vorbestraft bin und schon mal in Haft saß.“ vermutet e
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