Vier Jahre nach dem tödlichen Hauseinsturz in Düsseldorf-Friedrichstadt stehen fünf Personen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Der Subunternehmer Erkan Ö., die Architektin Petra L., der Statiker Heiko G., der Bauunternehmer Paul P. und der Bauleiter Harald O. müssen wegen des Einsturzes vor Gericht verantworten.Zwei Bauarbeiter starben am 27. Juli 2020, als ein Gebäude in Düsseldorf während der Arbeiten einstürzte und sie erschlug.
Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Überwachung und/oder Ausführung des Bauvorhabens ihre jeweiligen Sorgfaltspflichten verletzt und damit die Ursache für den Einsturz gesetzt zu haben.So waren laut Staatsanwaltschaft die Wände dünner als von den Verantwortlichen angenommen. Die stehen gebliebenen Mauerpfeiler und die zur Absicherung aufgestellten fünf Stützen seien zu schwach gewesen, um die Last des oberen Stockwerks zu tragen.
Die Angeklagten hätten eine unzureichende Grundlagenermittlung vorgenommen, was zu einer fehlerhaften Planung geführt habe. Auch nachträgliche Änderungen des Bauplans seien bei der Berechnung der Statik nicht berücksichtigt worden. Außerdem sei nicht sichergestellt worden, dass die Durchbruchsarbeiten durch ein Unternehmen erfolgen, dessen Angestellte die hierfür notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen.Bauunternehmer P., der damals ein Subunternehmen mit den Durchbrucharbeiten beauftragt hatte, beteuerte über seine Verteidigerin seine Unschuld: Er habe keine Sorgfaltspflichten verletzt und sei daher strafrechtlich auch nicht verantwortlich.
Auch Architektin L., Bauleiter O. und Statiker Heiko G. kündigten über ihre Anwälte an, sich zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Nur Subunternehmer Erkan Ö. will bislang keine Aussage machen.„Es ist lächerlich, dass ich jetzt höre, dass den Verantwortlichen nur bis zu fünf Jahre Haft drohen könnte“, sagt der Bruder von Birol M. , einem der verstorbenen Arbeiter. „Mein Bruder liegt jetzt unter der Erde.
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