Kosten für Dienstleister, die im eigenen Haushalt tätig werden, können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Werden sie außerhalb der eigenen vier Wände erbracht, geht das aber meist nicht.
Lassen Sie sich Ihre Wohnung putzen, den Garten pflegen oder die Mahlzeiten zubereiten? Dann können Sie den Aufwand, der Ihnen durch die externen Dienstleister entsteht, zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt akzeptiert diese aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind gesetzlich nicht näher bestimmt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 20 Prozent der so entstandenen Kosten steuerlich geltend machen - höchstens aber 4000 Euro pro Jahr. Nähe zum Haushalt entscheidend Was regelmäßig nicht berücksichtigt werden kann, sind Dienstleistungen, die den oben beschriebenen zwar nahekommen, aber außerhalb der eigenen vier Wände erbracht werden.
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