Das Heizungsgesetz bleibt umstritten. Nun sind auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechtigt. Was hat das Gesetz bisher gebracht?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht bei einem Besuch im Garten eines Privathauses neben einer Wärmepumpe, die eingebaut werden soll.ist gestartet. Ab Dienstag können sämtlich Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Förderung in Anspruch nehmen, um ihre alten Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen auszutauschen.
Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung erbitten. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.
Bis zum Jahr 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.
Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. rund 93.000 Zusagen erteilt worden. Die Zahl umfasst dabei auch die Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften.
Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen. Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab dem Jahr 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.
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