Er tötete zwei Patienten auf einer Intensivstation mit einem Narkosemittel. Dafür ist ein Arzt der Berliner Charité jetzt verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert - das Urteil fiel aber milder aus.
Er tötete zwei Patienten auf einer Intensivstation mit einem Narkosemittel. Dafür ist ein Arzt der Berliner Charité jetzt verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert - das Urteil fiel aber milder aus.
Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56 Jahre alten Herzmediziner am Freitag des zweifachen Totschlags schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet.
Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen, sagte Rechtsanwältin Ria Halbritter am Freitag in ihrem Plädoyer. Beide Patienten hätten sich in einer "aktiven Sterbephase" befunden. In so einer Situation sei es erlaubt, auf eine palliative Therapie umzustellen.
Der Mediziner hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden. Er sei sich sicher, "das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben", sagte der Arzt. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben, erklärte er.
Mitangeklagt in dem Fall war eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt. In ihrem Fall komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründete das Gericht damals.
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