Ein Polizist soll seinen Diensthund ohne ausreichenden Anlass gegen einen Mann eingesetzt haben. Sein Kollege soll das gedeckt haben. Die beiden Beamten stehen nun in Kassel vor Gericht.
Kassel - Wegen gemeinschaftlicher Verfolgung Unschuldiger und uneidlicher Falschaussage müssen sich ein 33- und ein 34-jähriger Polizist nun vor dem Amtsgericht Kassel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem älteren Angeklagten zudem Körperverletzung im Amt vor. Er soll er bei einem Einsatz einen Diensthund ohne ausreichenden Anlass gegen einen Mann eingesetzt haben. Die beiden Polizeioberkommissare wiesen die Anschuldigungen zum Prozessauftakt zurück.
Laut Staatsanwaltschaft war die Polizei im Dezember 2021 alarmiert worden, weil eine aggressive Person einen weiteren Menschen verfolge. Die beiden Angeklagten hätten daraufhin die Wohnung des Mannes aufgesucht, der in Verdacht stand, den Einsatz ausgelöst zu haben. Der Mann leide bekanntermaßen an einer psychischen Erkrankung, hieß es.
Der 46-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin auf dem Boden seines Wohnzimmers gelegen haben, als die Polizisten die Wohnung betraten. Er sei dabei unbekleidet und offensichtlich unbewaffnet gewesen. Der Aufforderung der Beamten, sich auf den Bauch zu legen und die Hände auf dem Rücken zu verschränken, sei er nicht nachgekommen. Allerdings sei von ihm keine Gefahr ausgegangen.
Die Polizisten wiesen die Vorwürfe zurück. Der 46-Jährige habe sich rücklings robbend auf die Beamten zubewegt und mehrfach in Richtung des 34-Jährigen und seines Diensthundes getreten. Er habe sich auch nach mehrfacher Aufforderung nicht festnehmen lassen. Daher sei der Hund zum Einsatz gekommen.
Der 46-Jährige stritt alles ab. Er habe nicht nach dem Hundeführer oder dem Diensthund getreten. Vielmehr habe er seine Beine möglicherweise reflexhaft angewinkelt, weil der Hund nach ihm gegriffen habe. Auch habe kein Messer auf dem Boden in der Nähe gelegen. Seine Lebensgefährtin schilderte die Geschehnisse ebenso.
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