Kommentar: Heute will die Bundesregierung unsere Erststimme entwerten
An diesem Freitag geht es im Bundestag richtig zur Sache, und das ist schon der erste Fehler. Es gibt Dinge, die so wichtig sind, dass die staatstragenden Parteien sich darüber einig sein sollten. Und das Wahlrecht gehört definitiv dazu. Weshalb?
Nun wird das neue Wahlrecht beim Bundesverfassungsgericht landen. Man kann das für einen normalen Vorgang halten: Das oberste deutsche Gericht prüft halt, ob Gesetze, die der Bundestag beschließt, dem Grundgesetz entsprechen. So etwas passiert schließlich ständig.Allerdings ist eine Wahlrechtsreform kein normales Gesetz. Hier wird über die Statik der Demokratie entschieden.
Das aber ist mehr als fragwürdig, vielleicht schadet es auch unserer Demokratie. Denn die Erststimme, das ist die Volksstimme, die Zweitstimme, das ist die Parteistimme. Die Parteistimme nun der Volksstimme überzuordnen, ist aber genau das falsche Signal. Die Bevölkerung, das sagen alle Umfragen seit Jahren, wollen weniger Partei und mehr Volk.
Wer das nicht glaubt, sollte nur einmal kurz über den großen Teich schauen. Die Streitereien über Wahlrechtsmanipulationen haben in den USA zu einer Verheerung der politischen Landschaft dort geführt. Wollen wir das in Deutschland etwa auch riskieren?nennen ihren Gesetzentwurf fair, gerecht und verfassungskonform. Die Union spricht von Machtmissbrauch und Verfassungswidrigkeit.
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