Berliner, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können, haben vom nächsten Montag an die Möglichkeit, Hilfe aus einem Härtefallfonds zu beantragen.
. Anträge seien nur online möglich. Die Bearbeitung soll sich dadurch beschleunigen, so dass sich Strom- oder Gassperren schnell aufheben oder rechtzeitig vermeiden lassen. Das Ziel des Fonds sei es, zu verhindern, dass Menschen in eine Schuldenspirale gerieten. Auch gelte es, ihnen die Angst zu nehmen, im Dunkeln oder im Kalten sitzen zu müssen, sagte Kipping.
Die Auszahlung der Energieschulden erfolgt direkt an das jeweilige Versorgungsunternehmen wie Vattenfall oder Gasag. Gezahlt wird die Summe, die erforderlich ist, um die jeweilige Sperre aufzuheben oder zu verhindern. Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden jeweils nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.
Auch Haushalte mit mittleren Einkommen können laut Kipping Anträge auf Übernahme der Schulden stellen. So liegt beispielsweise die festgelegte Grenze für einen Single-Haushalt bei 33.600 Euro Bruttojahreseinkommen, für Alleinerziehende mit zwei Kindern bei 59.360 Euro, für einen Paar-Haushalt mit einem Kind bei 63.280 Euro oder für eine Drei-Personen-WG bei 56.560 Euro.
Um das Verfahren zu vereinfachen und zügig abwickeln zu können, werde auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Diese sei zeitaufwändig und müsse von den ohnehin überlasteten Sozialämtern durchgeführt werden, sagte Kipping. In der Regel bleibe aber nur zwischen zehn und 14 Tagen Zeit, eine angekündigte Sperre von Strom und Gas abzuwenden.
Mit der Kostenübernahme verbunden ist zudem die Aufforderung an die Betroffenen, eine Energieschulden- und Energiesparberatung wahrzunehmen. Menschen, die Schwierigkeiten mit Online-Anträgen hätten, bekämen Hilfe bei Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden oder in den öffentlichen Bibliotheken.
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