Stuttgart (lsw) - Nach einem Urteil, mit dem die Hilfsfristen aus dem baden-württembergischen Rettungsdienstplan für unwirksam erklärt wurden, wird der
Notfallsanitäter helfen einem Patienten von seinem Tragestuhl auf die Trage des Rettungswagen.
Nach einem Urteil, mit dem die Hilfsfristen aus dem baden-württembergischen Rettungsdienstplan für unwirksam erklärt wurden, wird der Druck auf das Innenministerium nun erhöht: Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart wenden sich mehrere Antragsteller dagegen, dass das Land Baden-Württemberg die mit dem Urteil für unwirksam erklärte Norm faktisch weiter anwende. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Hilfsfristen im Rettungsdienstplan im Mai für unwirksam erklärt. Im Rettungsdienstgesetz des Landes heißt es, die Hilfsfrist soll "aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen".
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