Viele Flugpassagiere ärgern sich, wenn sie für die Mitnahme von Handgepäck in der Kabine zusätzlich in den Geldbeutel greifen müssen. Eine Entscheidung der ...
Viele Flugpassagiere ärgern sich, wenn sie für die Mitnahme von Handgepäck in der Kabine zusätzlich in den Geldbeutel greifen müssen. Eine Entscheidung der linken Regierung in Spanien wird sie freuen.Die spanische Regierung hat vier sogenannte Billig-Airlines wegen der Zusatzkosten für die Mitnahme von Handgepäck und anderer als unzulässig bewerteten Praktiken nach Medienberichten mit Geldstrafen von insgesamt gut 150 Millionen Euro belegt.
Medien und der spanische Verbraucherschutzverein Facua, auf dessen Anzeige hin das Ministerium im vorigen Sommer Sanktionsverfahren eingeleitet hatte, bezeichneten die Strafe als „historisch“. „Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen“, sagte Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez vor Journalisten in Sevilla.
Der Direktor für Rechts- und Wirtschaftsfragen beim Europäischen Verbraucherverband , Agustín Reyna, sprach von einem „starken und willkommenen Signal“ der spanischen Behörden. „Die unfaire Politik deren in Bezug auf Handgepäck muss aufhören.“ Nötig seien jetzt EU-weite Standards für Handgepäckregelungen, um die Vorgaben der Fluggesellschaften für Verbraucher zu harmonisieren und Flugreisende zu entlasten, forderte Reyna.
Die Ermittlungen wegen verschiedener umstrittener Praktiken waren aufgenommen worden, nachdem mehrere Low-Cost-Airlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Nach Ansicht des Ministeriums verstößt dies gegen das spanische Gesetz, weil Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen waren, nun gesondert in Rechnung gestellt wurden. Und auch, weil in der Werbung Airlines nur auf den Preis vor Zahlung zusätzlicher Kosten verwiesen.
Die Ermittlungen richteten sich auch gegen andere Praktiken, die als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem die Aufpreise für Sitzplatzreservierungen vor allem für Begleiter von Personen, die minderjährig oder hilfsbedürftig seien. Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann Einspruch erhoben werden. ALA schließe zudem gerichtliche Schritte nicht aus, berichtete RTVE unter Berufung auf den Airline-Verband.
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