Die Sängerin soll den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Vor Gericht weist ihr Anwalt den Vorwurf zurück - und erklärt, mit welchen Folgen Müller nun leben muss.
Prozessbeginn gegen Melanie Müller - Persönlich äußerte sich Melanie Müller im Prozess nicht. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, erklärte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, hab sie das Konzert abgebrochen, betonte der Verteidiger.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.Die Veröffentlichung der Vorwürfe hätten erhebliche finanzielle Einbüßen für die Sängerin zur Folge gehabt, erklärte ihr Verteidiger.
Prozess gegen Melanie Müller beginnt - Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, sagte der Anwalt von Melanie Müller im Prozess. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
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