Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes München rechtens.
Die Schlagersängerin Melanie Müller muss sich vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten, weil sie öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben soll. − Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Nach der krankheitsbedingten Absage des Prozesses um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller gibt es möglicherweise Ärger um einen angeblichen Auftritt der 36-Jährigen. Der zuständige Richter am Amtsgericht Leipzig werde den Vorfall sicherlich prüfen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage. „Der Auftritt trotz Krankschreibung muss aber nicht zwingend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“.
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